Vorgestern war ich endlich, endlich, endlich bei einem Steuerberater um Licht in’s Dunkel des Steuerdschungels zu bringen bzw. endgültig Klarheit zu haben was ich als Blogger mit einem bezahlten 40 Stunden Job versteuern muss und was nicht.

Verwirrung pur

Da ich auf diversen Blogger Events mit vielen anderen Blogger gesprochen habe, weiß ich, dass recht große Verwirrung hinsichtlich dieses Themas besteht und ich möchte heute die Fakten, welche mir mein Steuerberater mitgeteilt hat, mit euch teilen.

Bei mir sieht die Sache so aus: ich habe einen voll bezahlten 40 Stunden Job und verdiene immer wieder mal was mit meinem Blog dazu. Da ich jetzt auch ernsthafter unter www.nadja-nemetz.com zu fotografieren beginne und nicht ausschließe, dass ich in Zukunft hier auch Aufträge annehme, könnten hier zukünftig auch Einnahmen entstehen.

730€ Gewinn pro Kalenderjahr sind steuerfrei

Fakt ist, dass wir 730€ GEWINN steuerfrei pro Kalenderjahr dazu verdienen dürfen, siehe auch dieser Link der Arbeiterkammer, mit Betonung auf Gewinn. Mein Gewinn (also Einnahmen – Ausgaben) überschreitet, aus heutiger Sicht, die 730€ Grenze nicht, was auch der Grund ist, warum ich weiter nichts großartig machen muss, als ein detailliertes Kassa bzw. Einnahmen – Ausgabenbuch zu führen. Damit ich, falls das Finanzamt mal bei mir anklopft, belegen kann, dass ich diese Grenze nicht überschritten habe.

Sobald diese Grenze mal überschritten ist, ist es aber sehr wohl ratsam sich mit einem guten Steuerberater zusammen zu setzen.

Was darf ich abziehen?

Alles was ihr braucht um euren Blog zu betreiben (Hostingkosten, Visitenkarten, Templates, etc.), darunter fallen sogar Blumen wenn ihr sie explizit für einen Beitrag kauft, so wie es bei mir der Fall ist, denn ich kann Blumen wegen der beiden Kätzchen ohnehin nicht offen stehen lassen. Ein spezielles Glas, Schale, Dekomaterial … all diese Dinge sind vielleicht keine hohen Beträge, machen über das Jahr aber auch einen Unterschied, ganz nach dem Motto „Kleinvieh macht auch Mist!“.

400€ als Grenze

Aber Achtung! Sobald euer Ausgabenbetrag höher als 400€ ist, könnt ihr ihn nicht einfach als Gesamtbetrag in eure „Buchhaltung“ nehmen, sondern müsst ihn abschreiben. Das heißt, wenn ich mir heute ein neues Objektiv um 800€ kaufe, kann ich die 800€ nicht komplett in die Buchhaltung nehmen, sondern muss die 800€ laut Nutzungsdauer pro Jahr abschreiben.

Für Österreich habe ich leider keine so detaillierte AfA Tabelle gefunden, aber in Deutschland ist es sehr genau dargestellt, seht selbst. Für Österreich habe ich diesen Link gefunden, der besagt, dass man die Nutzungsdauer selbst schätzen muss. Mein Steuerberater meinte, dass man für Computer 4 Jahre und Kameras bzw. Objektive 5 Jahre rechnen kann also werde ich das auch so tun.

In unserem Beispiel könnte ich also von den 800€ dieses Jahr 160€ in meine Einnahmen- Ausgabenrechnung geben.

Der Kontakt meines Vertrauens

Falls ihr jetzt aber doch noch einen Termin bei einem wirklich guten Steuerberater wollt, kann ich euch Herrn Mag. Rainer Tiefenböck nur auf’s Wärmste empfehlen.

Ach ja und hier gibt’s noch eine kleine Excel Vorlage für ein simples Kassa Ein- und Ausgangsbuch mit Mehrwertsteuer für das Jahr 2015.

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